Auszug aus der Satzung § 10 - Ältestenrat
- Der Ältestenrat besteht aus mindestens drei und höchstens neun Mitgliedern, die vom Vorstand berufen und von der Mitgliederversammlung bestätigt werden. Die Mitglieder des Ältestenrates wählen aus ihrem Kreis einen Sprecher.
- Aufgabe des Ältestenrates ist es, in allen Streitfällen, die sich aus dem Vereinsleben ergeben, zu schlichten und den Vorstand zu beraten.
- Ist die Beilegung eines Streitfalles nicht möglich, so unterbreitet der Ältestenrat Vorschläge zur Bereinigung der Angelegenheit, über deren Durchführung die Mitgliederversammlung zu beschließen hat.
Ältestenrat

Hans-Udo Elwitz
Mitglied seit 01.07.1961
Tel.: (030) 742 99 19

Heinz Fabian
Mitglied seit 01.02.1959
Tel.: (030) 622 16 24

Martin Faustmann
Mitglied seit 06.01.1972
Tel.: (030) 7 21 49 30

Reinhard Leutholdt
Mitglied seit 20.06.1961
Tel.: (030) 4454479

Horst Manske
Mitglied seit 01.02.1950
Tel.: (030) 721 75 36

Klaus Niesel
Sprecher
Mitglied seit 13.06.1984
Tel.: (030) 712 72 56 Tel.: (0174) 260 55 49

Manfred Rabe
Mitglied seit 01.09.1962
Tel.: (030) 7066200

Klaus-Dieter Weber
Mitglied seit 25.11.1970
Tel.: (030) 705 56 45







