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Montag, 06.09.2010

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Auszug aus der Satzung § 10 - Ältestenrat


  1. Der Ältestenrat besteht aus mindestens drei und höchstens neun Mitgliedern, die vom Vorstand berufen und von der Mitgliederversammlung bestätigt werden. Die Mitglieder des Ältestenrates wählen aus ihrem Kreis einen Sprecher.
  2. Aufgabe des Ältestenrates ist es, in allen Streitfällen, die sich aus dem Vereinsleben ergeben, zu schlichten und den Vorstand zu beraten.
  3. Ist die Beilegung eines Streitfalles nicht möglich, so unterbreitet der Ältestenrat Vorschläge zur Bereinigung der Angelegenheit, über deren Durchführung die Mitgliederversammlung zu beschließen hat.

Ältestenrat

Hans-Udo Elwitz

Mitglied seit 01.07.1961
Tel.: (030) 742 99 19

Heinz Fabian

Mitglied seit 01.02.1959
Tel.: (030) 622 16 24

Martin Faustmann

Mitglied seit 06.01.1972
Tel.: (030) 7 21 49 30

Reinhard Leutholdt

Mitglied seit 20.06.1961

Tel.: (030) 4454479

 

 

 

Horst Manske

Mitglied seit 01.02.1950
Tel.: (030) 721 75 36

Klaus Niesel

Sprecher
Mitglied seit 13.06.1984
Tel.: (030) 712 72 56 Tel.: (0174) 260 55 49

Manfred Rabe

Mitglied seit 01.09.1962

Tel.: (030) 7066200

 

 

 

Klaus-Dieter Weber

Mitglied seit 25.11.1970
Tel.: (030) 705 56 45