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Befreundete Vereine
Auszug aus der Satzung § 11 - Ältestenrat
(1) Der ÄR besteht aus mindestens drei und höchsten neun geschäftsfähigen Mitgliedern, die nicht dem Vorstand angehören dürfen. Er wird jeweils für zwei Jahre gewählt.
(2) Aufgabe des ÄR ist es, in allen Streitfällen, die sich aus dem Vereinsleben ergeben, zu schlichten, den Vorstand zu beraten und die in § 5 (4) beschriebenen Aufgaben wahrzunehmen.
(§ 5 der Satzung regelt die Maßregelung eines Mitglieds durch den Vorstand bei Verstößen gegen Ordnungen und Beschlüsse des Vereins und vereinsschädigendem Verhalten).
Ältestenrat

Hans-Udo Elwitz
Mitglied seit 01.07.1961
Tel.: (030) 742 99 19

Heinz Fabian
Mitglied seit 01.02.1959
Tel.: (030) 622 16 24

Martin Faustmann
Mitglied seit 06.01.1972
Tel.: (030) 7 21 49 30

Peter Krischak
Mitglied seit 01.12.1953
Tel.: (030) 721 31 98

Reinhard Leutholdt
Mitglied seit 20.06.1961
Tel.: (030) 445 44 79

Horst Manske
Mitglied seit 01.02.1950
Tel.: (030) 721 75 36

Klaus Niesel
Sprecher
Mitglied seit 13.06.1984
Tel.: (030) 712 72 56
Mobil: 0174 2605549

Manfred Rabe
Mitglied seit 01.09.1952
Tel.: (030) 706 62 00










